AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der mk-express GmbH
I. Anwendungsbereich.
Diese AGB der gelten für sämtliche Dienstleistungen der mk-express GmbH, nachfolgend kurz mk-express genannt. mk-express erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird ausdrücklich der Geltung zugestimmt.
II. Registrierung
Um den Service der Firma mk-express nutzen zu können, ist eine Anmeldung erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich. Die dort angegebenen Daten müssen richtig und vollständig sein, sowie auf aktuellem Stand gehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf des Service garantieren zu können.
III. Rechtslage
(1) Zwischen der Firma mk-express gelten der geschlossene Individualvertrag und, soweit dieser nicht entgegenstehende Regeln erhält, diese AGB. Des Weiteren gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Für grenzüberschreitende Beförderungen gelten ggf. die Vorschriften der CMR (Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road), des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(2) Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) werden nicht in diesen Vertrag einbezogen.
IV. Service
(1) Die Firma mk-express wird durch den Kunden wirksam beauftragt sobald mk-express die Zahlung oder eine Sendung erhalten hat. Die aktuellen Preise und Serviceleistungen sind über die Internetseite einsehbar.
(2) Die Firma mk-express übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Dienstleistung.
(3) Die Firma mk-express bietet lediglich eine Lieferadresse, niemals eine Rechnungsadresse
V. Auftraggeber / Bevollmächtigung
(1) Auftraggeber, und damit auch Rechnungsempfänger, können sowohl der Versender wie auch der Empfänger sein. Aufträge auf fremde Rechnung sind im Einzelfall und nach individueller Vereinbarung bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht möglich. Dem Kunden stehen die auf der Webseite veröffentlichten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
(2) Durch seine Anmeldung, beauftragt und bevollmächtigt der Kunde die mk-express alle für ihn bestimmten Pakete und sonstigen Sendungen und Güter, in seinem Namen vor Annahme auf äußerlich erkennbare Schäden zu kontrollieren, die Übernahme-Unterschrift zu leisten und zu übernehmen, sowie ihn zu benachrichtigen. Des Weiteren umfasst die Vollmacht die Befugnis von der Firma mk-express die Sendungen bis auf Weiteres zu lagern. Diese Leistungen sind für den Empfänger kostenpflichtig und werden von Firma mk-express laut der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht verrechnet.
VI. Bereitstellung zur Abholung
Die Bereitstellung zur Abholung Ihrer Sendung erfolgt in der Regel sofort nach Eintreffen Ihrer Sendung in unserer deutschen Filiale. Für diese Zeitspanne kann jedoch keine Garantie übernommen werden. Eine Haftung für Schäden, die aus Verzögerungen resultieren, ist ausgeschlossen.
VII. Haftungs- und Beförderungsausschluss
(1) mk-express ist nicht zur Untersuchung sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes sowie dessen Verpackung verpflichtet.
(2) Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich von mk-express zuzurechnen sind, befreien mk-express für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung durch sie unmöglich geworden ist.
(3) Jegliche Beförderungsleistungen können von der mk-express ohne weitere Angabe von Gründen verweigert werden. Der Auftraggeber selbst hat das Paket so zu verpacken, dass es bestmöglich vor Beschädigung geschützt wird. Insbesondere werden folgende Beförderungsleistungen nicht vorgenommen:
a) mangelhaft verpackte Güter oder solche Pakete, die einer besonders behutsamen Behandlung bedürfen;
b) gefährliche Güter aller Art, insbesondere Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des § 1 Waffengesetz sowie Munition;
c) Pakete, deren Inhalt einen Wert von 500,00 € übersteigt;
d) verderbliche und temperaturgeführte Güter;
e) lebende Tiere;
f) geldwerte Dokumente (z.B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher);
(4) mk-express haftet nur für den Schaden, der durch einen Paketverlust entsteht, während sich das Paket in der Obhut von mk-express, gem. §§ 429, 431 HGB bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds je kg des Rohgewichts des Paketes. Für einen Transportschaden oder einen verdeckten Schaden haftet mk-express ausschließlich nur, wenn es sich bei dem Versandgut um Neuware in der Originalverpackung -samt ausreichendem Überkarton handelt. Andernfalls ist eine Haftung für die Vollständigkeit und Unversehrtheit des Inhalts durch mk-express ausgeschlossen. Für Schäden oder verdeckte Schäden die bei einem von mk-express beauftragten Paketdienstleister entstehen, haftet ausschließlich der beauftragte Paketdienstleister.
(5) Für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen entstehen übernimmt mk-express keine Haftung.
(6) Im Falle eines Paketverlustes ist der Schadenersatz begrenzt auf den Zeitwert des Gutes.
(7) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet mk-express nach den gesetzlichen Vorschriften.
(8) mk-express kann nur für Pakete die auch an mk-express adressiert waren, haften
(9) Es ist dem Kunden untersagt, Waren zu versenden oder an die mk-express zu senden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Waffen, Drogen, verbotene Medikamente sowie andere illegale Güter. mk-express behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und Sendungen, die diese Bestimmungen verletzen, zurückzuweisen, einzubehalten oder zu vernichten, ohne dass eine Haftung für die daraus resultierenden Folgen besteht.
VIII. Trasportversicherung
Transportschäden an durch uns transportierte Ware sind bis zu einem maximalen Wert von 500 Euro versichert. Darüber hinausgehende Schäden werden nur im Rahmen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung abgedeckt.
IX. Vollmacht zur Paketabholung
Wenn Sie Ihr Paket nicht persönlich im PaketShop abholen können, haben Sie die Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens eine schriftliche Vollmacht zu erteilen, um das Paket für Sie in Empfang zu nehmen. Bitte verwenden Sie dazu die nachfolgende Vorlage, die Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben der bevollmächtigten Person mitgeben müssen. Die bevollmächtigte Person kann das Paket dann unter Vorlage dieser Vollmacht sowie ihres gültigen Personalausweises, Reisepasses oder eines entsprechenden internationalen Ausweispapiers im PaketShop für Sie abholen. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die abholende Person sich entsprechend ausweisen muss.
Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht nur gültig ist, wenn sie vollständig ausgefüllt und von Ihnen, dem Vollmachtgeber, unterschrieben wurde. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht zusammen mit ihrem eigenen Ausweisdokument vorlegen, um das Paket abzuholen. Wir behalten uns das Recht vor, die Abholung zu verweigern, wenn die Vollmacht unvollständig oder ungültig ist.
Wenn Sie Ihr Paket nicht persönlich im PaketShop abholen können und es stattdessen in einer "myflexbox" hinterlegen wollen, ist zur Legitimation vorab eine einmalige Ausweiskopie per E-Mail an info@mk-express.com erforderlich. Bitte senden Sie eine Kopie des gültigen Personalausweises, Reisepasses oder eines entsprechenden internationalen Ausweisdokuments an diese E-Mail-Adresse. Diese Kopie wird vertraulich behandelt und ausschließlich zur Legitimation verwendet.
X. Richtlinien zur Lagerdauer von Paketen
Nach Ablauf einer Lagerdauer von 6 Monaten behalten wir uns das Recht vor, Pakete zu entsorgen oder anderweitig zu verwerten. Wir empfehlen unseren Kunden dringend, ihre Pakete innerhalb dieses Zeitraums abzuholen, um Verluste zu vermeiden. Für weitere Informationen zu unseren Lagerbedingungen und Richtlinien stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
XI. Salvatorische Klausel
Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, so lässt dies die Gültigkeit der sonstigen Vereinbarungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt zwischen den Beteiligten eine solche rechtswirksame Klausel als vereinbart, die in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsbeteiligten mit der unwirksamen Klausel bezweckt haben. Die Beteiligten sind einander verpflichtet, auf Verlangen des anderen Teils den Inhalt einer solchen Ersatzklausel zu bestätigen.
XII. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Innsbruck, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.
XIII. Buchung einer myflexbox
(1) Wenn mk-express im Auftrag des Kunden eine myflexbox für die Hinterlegung eines Pakets bucht, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der dadurch entstehenden Kosten gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht.
(2) Auch wenn der Kunde das Paket vor Nutzung der myflexbox selbst im PaketShop abholt, bleibt die Buchung der myflexbox kostenpflichtig. Es erfolgt keine Erstattung oder Gutschrift für nicht in Anspruch genommene myflexbox-Dienste.
Damit Ihr Paket schnell im richtigen ankommt, ist Ihre Kundennummer das wichtigste Element der Empfängeradresse.
Im Idealfall soll Ihre Adresse auf dem Paket so aussehen:
Ihr Name) (Ihr Vorname)
c/o mk-express (Kundennummer)
Am Brunnstein 1
82481 Mittenwald